WIR GESTALTEN FAMILIENWAPPEN,
ORTSWAPPEN UND GEMEINDEWAPPEN.
HOLSTEIN SALAHOR Wappengestaltung berät Sie und erstellt Ihr Kommunalwappen oder Familienwappen
nach heraldischen Regeln.
SCHAFFEN SIE EIN BLEIBENDES SYMBOL
Wappen stehen für Tradition, Herkunft und Gemeinschaft. Es sind Marksteine, die über Generationen hinweg
Verbundenheit und gemeinsame Werte verkörpern.
WILLKOMMEN
Wappen sind markantes Symbol für Verbundeheit und Zusammenhalt einer Gemeinschaft. Wir erstellen sowohl individuelle Familienwappen als auch charakteristische Gemeinde- und Ortswappen.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ein Wappen zu stiften und zu führen? Mit HOLSTEIN SALAHOR WAPPENGESTALTUNG setzen Sie Ihr Vorhaben sicher in die Tat um. Wir erstellen sowohl Ortswappen und Gemeindewappen als auch Familienwappen. Von der ersten Idee bis hin zur abschließenden Registrierung des Wappens begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir gestalten Wappen nach heraldischen Regeln und beantworten zudem Ihre Fragen zum Thema Heraldik.
Wie aber entsteht ein Wappen?
Am Anfang steht das Sammeln und Auswerten von Ideen, die Ihren Ort, Ihre Gemeinde oder Familie bestmöglich charakterisieren. Wir beraten Sie bei der Wahl des Motivs und erstellen hierzu erste Entwurfsskizzen. Anschließend werden diese von anerkannten Fachgesellschaften und anhand entsprechender Wappen-Archive verglichen und geprüft. Nachdem der favorisierte Wappenentwurf schließlich als einmalig und heraldisch korrekt bestätigt wurde, wird die Reinzeichnung erstellt.
Warum ein Wappen registrieren?
Auf Wunsch veranlassen wir auch die Eintragung in ein Register für Orts- oder Familienwappen. Heraldische Vereine und Träger von Wappenrollen stellen mit uns gemeinsam sicher, dass ein Wappen den heraldischen Regeln entspricht. Sowohl die Farbgebung und Wahl der Motive als auch die Anordnung und Gestaltung sollten ein stimmiges Gesamtbild ergeben. Wird ein Wappen registriert und anschließend publiziert, kann es geschützt und darüber hinaus für die Zukunft bewahrt werden.
KERN-LEISTUNGEN:
Entwerfen von Familienwappen
Entwerfen von Orts- und Gemeindewappen
Ideation und Konzept
Entwurfsskizzen-Erstellung
Einmaligkeitsprüfung
Erstellen digitaler Wappenzeichnungen
Verfassen von Wappenbegründungen
Verfassen von Wappenbeschreibungen
Eintragungsabwicklung
IHR TEAM FÜR HERALDIK UND WAPPENKUNST
Als Ihr Partner für Heraldik und Wappenkunst bieten wir Ihnen unsere Expertise, beraten Sie und gestalten Ihr Wappen mit sicherer Hand.
Ismet Salahor
Beratung · Grafische Gestaltung & Realisation
Dipl.-Designer, Wappenkünstler und Heraldiker, Mitglied im HEROLD Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin e.V., Mitglied im Wappen-Löwe Heraldische Gesellschaft e.V.
„Für mich hat jede Wappengestaltung ihre eigenen Herausforderungen. Es macht Spaß und ist immer wieder spannend, sich mit den Besonderheiten einer Familie, einer Ortschaft oder Gemeinde zu beschäftigen. Die Namensbedeutung und Historie sowie die aktuellen Gegebenheiten liefern dabei immer neue und interessante Anhaltspunkte für eine zeichnerische Umsetzung nach heraldischen Regeln.
Für mich ist die Wappenkunst ebenso wichtig wie ihr heraldisches Rahmenwerk – ein Gebiet mit Tradition und vielen Facetten.“
Michael Holstein
Beratung · Eintragungsabwicklung
Heraldiker und zertifiziertes Mitglied im HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin e.V., Mitglied im Wappen-Löwe Heraldische Gesellschaft e.V.
„Die Anfangsphase zu Beginn einer Wappengestaltung, ist für mich jedes Mal der spannendste und schönste Teil der Arbeit. Sowohl die Zusammenarbeit mit den Stiftern als auch die Recherchen.
Die Erstellung eines Wappens ist ein gemeinsamer Weg, der mir viel Freude bereitet. Wir schaffen nicht nur etwas Bleibendes für Familien und Gemeinden, sondern erzählen deren Geschichte unter Beachtung traditioneller Vorgaben.“
IHR RECHT ZUR WAPPENFÜHRUNG
Was sind die Voraussetzungen für die Annahme oder Stiftung eines Familienwappens, Ortswappens oder Gemeindewappens?
Die ältesten bürgerlichen Familienwappen gehen bereits auf das 14. Jahrhundert zurück. Durch die Pflicht zur Siegelführung entstanden erste Wappenbilder, die den Ausgangspunkt für heraldische Familienwappen bildeten. Auch heute kann jede rechtsfähige Person in Deutschland ein Familienwappen annehmen und an seine Nachkommen weitergeben. Wer ein Familienwappen annehmen und führen möchte, muss das lediglich in selbstbestimmter Weise darstellen. Für die Annahme eines eigenen Familienwappens ist weder eine behördliche noch eine gerichtliche Erlaubnis notwendig.
Zur Stiftung eines Ortswappens wird ein Beschluss des Ortsbeirats benötigt, der den Willen zur Führung dokumentiert. Das Ortswappen ist kein Hoheitszeichen und wird auf privatrechtlicher Basis geführt. Als Stifter fungieren zumeist Ortsvertretungen oder ortsansässige Vereine.
Sowohl Familienwappen als auch Kommunalwappen (Gemeinde- und Ortswappen) sollten heraldischen Richtlinien entsprechen, was durch Heraldiker und heraldische Vereine sichergestellt wird. Nach einer Prüfung auf Einmaligkeit wird durch die Eintragung und Veröffentlichung in sog. Wappenrollen ein Ortswappen oder Familienwappen vor irrtümlichen Missbrauch geschützt und für die Zukunft bewahrt. Anerkannte Wappenrollen gewährleisten den Schutz eines Wappens gemäß ihren Statuten.
Auch zur Stiftung eines Wappens für Städte, Landkreise und Gemeinden bedarf es in erster Linie dem mehrheitlichen Willen zur Führung eines Wappens und dem entsprechenden Beschluss des jeweiligen Rats oder Vorstands. Die Prüfung und Eintragung dieser Hoheitszeichen erfolgt dann auf Landesebene.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.